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   Asteas Technologies GmbH & Co KG
  Bruggfeldstrasse 5
A - 6500 Landeck

Tel: +43 5442 62877
Fax: +43 5442 62877 500
eMail: office@asteas.com
Web: www.asteas.com
 
 

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [AGB]
der Firma Asteas Technologies GmbH & Co KG
A - 6500 Landeck, Stand 01.12.2009.
[DOWNLOAD.pdf]


1. Geltungsbereich

Die Firma Asteas Technologies GmbH & Co KG - im Folgenden als "ASTEAS" bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.


2. Angebote und Abschlüsse

Der Auftrag [Angebot] wird erst durch schriftlichen Auftragsbestätigung [Annnahme des Angebots] für uns verbindlich. Insbesonders werden mündliche Vereinbarungen mit uns erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind. Änderungen oder Streichungen bereits erteilter Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Allenfalls auf den Bestellscheinen der Käufer angeführte Bedingungen sind für uns unverbindlich, wenn sie von uns nicht ausdrücklich bestätigt werden. Alle unsere Angebote sind freibleibend, d.h. dass wir vor Annahme unseres Angebotes an dieses nicht gebunden sind. Die im Internet deponierten Abbildungen haben keinerlei verbindlichen Status und verstehen sich lediglich als Symbolfotos. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. ASTEAS behält sich das Recht vor das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen. Zu den betrieblichen Gründen zählen insbesondere Kapazitätsgründe oder sonstige Gründe, die eine ordentliche Leistungserbringung nicht gewährleisten. Auch während des laufenden Vertragsverhältnisses ist ASTEAS berechtigt, alle erforderlichen Angaben betreffend Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweis und Meldezettel vom Vertragspartner zu verlangen. Ebenso kann von ASTEAS ein Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis abverlangt und überprüft werden.

Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien und der damit notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum und Adresse).


3. Mengen und Preise

Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich in EUR. Die Preise gelten freibleibend, d.h. eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eintretende Erhöhung der Herstellkosten berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrage. Alle Angaben, die mit dem Kaufe oder der Lieferung der Waren verbunden sind, gehen zu Lasten des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl.


4. Lieferfristen und Lieferung

Die Lieferfristen laufen ab Datum der Auftragsbestätigung. Für eine bestimmte Lieferfrist wird nicht gehaftet. Bei Lieferverzögerungen aufgrund unvorhergesehene Hindernisse, höhere Gewalt, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, ist ASTEAS von der Lieferverpflichtung entbunden, ohne das abgeschlossene Geschäft rückgängig zu machen. Es steht uns in solchen Fällen das Recht zu, von dem Auftrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten, ohne dass wir deshalb zum Schadenersatz verpflichtet sind. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eine der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. ASTEAS ist zu Teillieferungen und damit zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von ASTEAS auf den Vertragspartner über.


5. Versand und Verpackung

Sämtliche Sendungen gehen grundsätzlich unfrankiert. Die aufgelaufenen Frachtspesen sind in diesem Falle vom Empfänger zu bestreiten. Wünscht der Käufer eine spezielle Versendungsart, die die Kosten des von der Lieferfirma beauftragten Spediteurs übersteigen, sind die Mehrkosten von ihm zu tragen. Unsere Preise verstehen sich bei Lieferung ab Werk. Bei Frankoversand frachtfrei Bestimmungsstation erfolgt diese nur exklusive aller Abgaben und Entgelte wie Ausladespesen, Stationskosten, Behältergebühr, Zoll, Lagerzins usw.


6. Mängelhaftung und Schadenersatz

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich erfolgt sind. Weitergabe der Waren an Dritte gilt als vorbehaltlose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen erkennen wir nicht an. Wir haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung der gelieferten Ware entstehen sollte. Rücksendungen werden nur nach vorheriger erteilter Zustimmung angenommen, andernfalls kann die Annahme von ASTEAS verweigert werden. Unsere Gewährleistungspflicht erfüllen wir nach unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch entsprechende Preisminderung. Eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens oder entgangenen Gewinnes unserer Kunden oder der Regressansprüche Dritter and dieselben, lehnen wir in allen Fällen grundsätzlich ab und kann uns eine solche Verpflichtung weder deshalb noch wegen verspäteter Lieferung treffen.


7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der uns aus der gesamten Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, über Aufforderung die Ware an einem von uns bestimmten Ort zu unserer Sicherheit auf seine Kosten zu hinterlegen bzw. an eine von uns zu bestimmende Anschrift zu übersenden.


8. Rechnungsstellung

Die Berechnung erfolgt unter dem Datum der Versandes der Ware.


9. Zahlungsbedingungen

Unser Zahlungskondition ist netto bei sofortiger Übernahme der Ware, wenn sonst keine andere Zahlungskondition vereinbart ist (Zahlungsziel lt. Rechnung). Maßgeben ist der Tag des Zahlungseinganges. Eine nach Abschluss der Bestellung nach unserer Ansicht eingetretene Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers, ebenso die Nichtzahlung früherer Rechnungen, berechtigt uns ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungskonditionen, die Ablieferung von der Vorauszahlung des Bestellwertes abhängig zu machen, den Auftrag zur Gänze zu stornieren oder dessen Ausführung hinauszuschieben. Zur Ausübung dieses Rechtes bedarf es weder der Androhung noch der Erteilung einer Nachfrist. Wenn der Käufer als welchem Grunde immer, eine Verpflichtung aus dem Kauf nicht pünktlich einhält, können wir das Wahlrecht gemäß §§ 918ff ABGB in Anspruch nehmen. Dieses Wahlrecht steht uns bezüglich der gesamten Order und überhaupt aller Käufe des bezüglichen Bestellers – soweit sie noch nicht erfüllt sind – zu, auch wenn der Verzug des Käufers nur einen Teil der Bestellung betrifft. Bei Zahlungsverzug sind vom Käufer alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.


10. Vertragsdauer

Verträge für Serverdienste (Supportverträge, ...) werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, immer auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertrag verlängert sich nach Ablauf eines Jahres jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wurde.


11. Software

Für den von ASTEAS mitgelieferte, nicht von ASTEAS selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.


12. Haftung bei Datenverlusten

ASTEAS übernimmt keine Haftung für Datenverluste seitens des Käufers. Der Käufer ist für die Sicherung und Rücksicherung seiner Daten selbst verantwortlich, selbst wenn das Gerät zur Reparatur an ASTEAS übergeben wurde.


13. Gerichtsstand

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von ASTEAS als vereinbart.


14. Irrtum & Druckfehler

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.


15. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.

 

Copyright © 2012 Asteas Technologies GmbH & Co KG. All rights reserved.

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